Kanzlei Dr. Pooth,  Kartellrecht, Meerbusch
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Kartellrecht - Wofür?

Das Kartellrecht dient dem Schutz unserer freiheitlichen Wirtschaftsverfassung. Diese freiheitliche Ordnung ist immer dann gefährdet, wenn ein Marktteilnehmer Marktmacht erlangt und dadurch die Möglichkeit erhält, den Selbststeuerungsmechanismus des Privatrechts zu beschränken. Daher sind grundsätzlich die Verhaltensweisen verboten, die anderen Marktteilnehmern Beschränkungen ihrer wirtschaftlichen Handlungsfreiheit auferlegen. Da das Kartellrecht die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs schützt, betrifft dieses Rechtsgebiet grundsätzlich jedes Unternehmen unabhängig von seiner Größe und Bedeutung. Damit gelten die kartellrechtlichen Vorschriften sowohl für inhabergeführte Einzelunternehmen als auch für große, international agierende Konzerne. "Being small is no excuse for not complying with the applicable EU or national competition rules" (EU-Kommission, Compliance Matters, 1st edition, November 2011).

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