Compliance-Schulungen sind gerade für den kartellrechtlichen Bereich von großer Bedeutung: Bei Verletzung der kartellrechtlichen Vorschriften droht dem jeweiligen Unternehmen nicht nur ein hohes Bußgeld, es sind u.a. auch Schadensersatz-, Unterlassungs- und Beseitigungsklagen seitens der geschädigten Unternehmen und Verbraucher zu befürchten. Auch der jeweils drohende Imageschaden sollte nicht unterschätzt werden.
Firmeninhaber, Geschäftsführer und weitere Personen in vergleichbaren Positionen sind ihren Mitarbeitern gegenüber aufsichtspflichtig. Verletzt ein Mitarbeiter kartellrechtliche Vorschriften und liegt eine Aufsichtspflichtverletzung seitens der verantwortlichen Person vor, riskiert diese eine persönliche Geldbuße in Höhe von bis zu EUR 1 Mio., welche zumeist von keiner Versicherung gedeckt ist und unabhängig neben dem gegen das Unternehmen verhängte Bußgeld steht.
Um solche Aufsichtspflichtverletzungen zu verhindern, ist es nicht ausreichend, Mitarbeiter allgemein darauf hinzuweisen, dass gegen kartellrechtliche Bestimmungen nicht verstoßen werden darf. Erforderlich sind konkrete und für den jeweiligen Mitarbeiter verständliche Belehrungen.
Hier setzt die Kanzlei für Kartellrecht Dr. Pooth an, in dem sie für das jeweilige Unternehmen maßgeschneiderte Compliance-Schulungen anbietet. Geschäftsleitung und Mitarbeiter werden interaktiv, d.h. anhand von praxisnahen Fallbeispielen jeweils branchenbezogen über die wichtigsten kartellrechtlichen Verhaltensregeln im Umgang mit Kunden, Lieferanten und Wettbewerbern informiert.
In den Schulungen der Kanzlei für Kartellrecht Dr. Pooth kann neben den Kartellrechts-Klassikern (z.B. Was darf ich mit meinem Wettbewerber hinsichtlich unserer Produkte besprechen? Welche Vorgaben darf ich meinem Abnehmer bzgl. der Preisgestaltung machen? Was kann ich machen, wenn ein marktbeherrschender Wettbewerber mit Kampfpreisstrategien arbeitet?) auch das notwendige Know-how zu aktuellen Themengebieten, wie u.a. "Richtiges Verhalten im Rahmen von Verbandstreffen" oder auch "Richtiges Verhalten bei Durchsuchungen (sog. Dawn Raids) der Kartellbehörden" vermittelt werden.
Darüberhinaus berät die Kanzlei für Kartellrecht Dr. Pooth zu sämtlichen weiteren Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Einhaltung der kartellrechtlichen Normen sicherzustellen. Dazu gehören u.a. sowohl die Identifizierung, als auch die Bewertung der bereits im Unternehmen vorhandenen kartellrechtlichen Risiken, ebenso wie das Bereitstellen von maßgeschneiderten Leitfäden zu den Do's and Dont's im Kartellrecht.