Die Kanzlei für Kartellrecht Dr. Pooth berät Sie auch auf dem Gebiet der Fusionskontrolle.
Im Rahmen alltäglicher Transaktionen wird leicht übersehen, dass eine weitgehende fusionskontrollrechtliche Anmeldepflicht besteht, so dass auch materiell völlig unbedenkliche Zusammenschlussvorhaben regelmäßig angemeldet werden müssen.
Wird beispielsweise ein Unternehmen oder eine Beteiligung an ihm erworben, oder soll ein Gemeinschaftsunternehmen gegründet werden, sind immer auch die fusionskontrollrechtlichen Anmeldepflichten zu ermitteln.
Die Kanzlei für Kartellrecht Dr. Pooth prüft diesbezüglich, ob gegebenenfalls durch eine Umstrukturierung der Transaktion eine Anmeldepflicht vermieden werden könnte und führt erforderliche Anmeldungen beim Bundeskartellamt und bei der Europäischen Kommission durch.
Die Kanzlei berät auch Dritte, wie etwa Wettbewerber, Abnehmer oder Lieferanten von Zusammenschlussbeteiligten, die ein Interesse an dem Ausgang eines Fusionskontrollverfahrens haben.