Die Kanzlei für Kartellrecht Dr. Pooth konzentriert sich vornehmlich auf die Rechtsberatung mittelständischer Unternehmen im Bereich Kartellrecht. Diesen bietet die Kanzlei eine schnelle, kompetente und persönliche Beratung sowie Schulung zu allen kartellrechtlichen Fragestellungen.
Kleine und mittlere Unternehmen werden von Kanzleien und Beratungsgesellschaften oftmals nicht mit der gleichen Intensität betreut, wie dies bei großen Unternehmen und Konzernen der Fall
ist. Gerade Mittelständler sind es jedoch, die derzeit vermehrt in den Fokus der Kartellbehörden rücken. Vielfach setzen die Behörden bei der Kartellverfolgung ganz unten an und untersuchen auch
kleine Unternehmen sämtlicher Wirtschaftszweige auf ihr kartellrechtskonformes Verhalten.
Diese stetig wachsende Wichtigkeit kartellrechtlicher Compliance ist vielfach auch zu wenig im Bewußtsein der Unternehmen selbst vorhanden. Viele Mittelständler wissen nicht, dass das Kartellrecht
ihre Geschäftstätigkeit in vielfacher Hinsicht berührt. So setzt sich kaum ein Firmeninhaber oder Geschäftsführer aktiv mit der Tatsache auseinander, dass er bei kartellrechtlichen Verstößen seiner
Mitarbeiter auch persönlich wegen einer Verletzung seiner Aufsichtspflicht u.a. mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu EUR 1 Mio. haften kann. Abgeschreckt von oftmals hohen und unüberschaubaren
Honoraren der Rechtsanwälte wird dieses Themengebiet gerne verdrängt.
Hier setzt die Kanzlei für Kartellrecht Dr. Pooth an, gerade mittelständische Mandanten werden hier professionell beraten.